In der heutigen Sondersitzung des Gemeinderats soll ein Grundsatzbeschluss zur Übernahme der Parkplätze beim Langbathsee und Offensee beschlossen werden. Wir sehen die überstürzte Vorgangsweise als nicht notwendig und bedenklich.

Sonder-Gemeinderat 17. März 2021

Die BÜFE spricht sich ganz klar für eine Übertragung der Parkplätze an die Marktgemeinde Ebensee aus, damit endlich eine notwendige Parkplatzbewirtschaftung möglich ist. Nur so kann man den ausufernden Zulauf zu den Seen wieder in den Griff bekommen. Aber wir wollen das nicht um jeden Preis. Eine solche Übergabe muss so abgesichert sein, dass für Ebensee keine unfinanzierbaren Belastungen entstehen. Kurz gesagt: Ja, wir wollen die Parkplätze, aber nicht um jeden Preis.

Die Vorgehensweise ist - wieder einmal - kurios und aus unserer Sicht völlig überhastet. Von Freitag Mittag bis Montag Mittag sollte die Übernahme mittels Umlaufbeschluss per E-Mail von den Gemeinderät*innen beschlossen werden. Eine völlig unangemessene Fristsetzung, die eine sorgfältige Entscheidung, für die Gemeinderatsmitglieder letztlich auch persönlich haften, keinesfalls zulässt. Nicht umsonst sieht die Gemeindeordnung eine Frist von mindestens sieben Tagen für die Einberufung einer Gemeinderatssitzung vor.

Die Angelegenheit ist nicht dringlich und könnte ohne Probleme in der nächsten regulären Sitzung behandelt werden. Die Gemeinde Gosau beschäftigt sich mit derselben Thematik und wird diese in der regulären Sitzung behandeln. Die verbleibende Zeit werden sie nutzen, um sich Rechtsauskünfte zur Entscheidungsfindung und Abklärung einzuholen. Warum Ebensee wieder einen Husch-Pfusch-Weg gehen muss, erschließt sich uns nicht.

Mit dem vorgesehenen Antrag und dem formulierten Beschluss begeben wir uns in eine denkbar schlechte Verhandlungsposition - auch wenn es sich nur um einen Grundsatzbeschluss handelt. Zusätzlich entsteht das Risiko, dass wir ein Problem nur von Landesseite auf Gemeindeseite übertragen lassen. Sollte nämlich eine Übertragung der Parkplätze aus dem öffentlichen Gut in das Eigentum der Gemeinde doch nicht möglich sein, bleiben wir auf den Erhaltungskosten sitzen und können keinerlei Nutzen daraus ziehen.

Deshalb werden wir einen Gegenantrag stellen, der bereits beim Grundsatzbeschluss Ausstiegsszenarien festlegt, um dem Verhandlungspartner zu zeigen, dass wir nicht um jeden Preis und der alleinigen Übernahme des Risikos die Parkplätze übernehmen wollen.

Es wäre eine wirklich gute Sache, wenn eine Bewirtschaftung der Parkplätze für uns möglich wäre. Aber die dafür erforderliche Übereignung muss in geordneten Bahnen und unter akzeptablen Bedingungen erfolgen.

Tagesordnung der Sonder-Gemeinderatssitzung am 17. März 2021