Förderung für Studierende

Die Umsetzung einer Förderung für Studierende war zwar eine schwere Geburt, umso erfreulicher ist es, dass diese nun mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 27. April 2015 Realität wurde. Gerade den jungen Vertretern der Bürgerliste war es schon lange ein Anliegen eine derartige Förderung umzusetzen, da dieser Wunsch seitens der Ebenseer Studierenden immer wieder an uns herangetragen wurde.

Bereits am 13. November 2013 brachte die BÜFE erstmals einen Antrag zur Förderung von Ebenseer Studierenden in den Jugendausschuss ein, da diese von den Universitätsstädten zum Wechsel des Hauptwohnsitzes mit finanziellen Mitteln gelockt werden. So zahlen beispielsweise Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien für das Semesterticket der Wiener Linien 75 Euro, während jene, die ihren Wohnsitz in der Heimatgemeinde belassen, mit der doppelten Summe belangt werden. 150 Euro pro Jahr mehr im Budget zu haben, war für viele Studierende ein Anreiz den Hauptwohnsitz zu verlegen. Ähnlich verhält sich die Situation auch in anderen Universitätsstädten.

Zwar waren die Vertreter im Jugendausschuss immer wieder bemüht diese Förderung umzusetzen, das Vorhaben scheiterte aber am Land, da es einer Abgangsgemeinde bisher nicht gestattet war, eine derartige Förderung zu genehmigen. Das Land Oberösterreich in Person der beiden Gemeindereferenten LHStv. Reinhold Entholzer und LR Max Hiegelsberger haben daher eine Vereinbarung getroffen, die es auch Abgangsgemeinden erlaubt Studenten, die ihren Hauptwohnsitz im Heimatort belassen, mit einer Förderung von bis zu maximal 150 Euro jährlich außerhalb des 18-Euro-Erlasses zu unterstützen. Auf Grundlage dieses Übereinkommens kann auch die Marktgemeinde Ebensee sicherstellen, diese Förderung längerfristig zu gewährleisten und es wurde in der letzten Gemeinderatssitzung ein „Vier-Parteien-Antrag“ eingebracht, der Zustimmung fand.

Ziel ist es den Studierenden die Differenz, die zu ihren Ungunsten entsteht, aus dem Gemeindebudget auszugleichen, um in erster Linie diese bestehende Ungerechtigkeit zu beseitigen und sie damit fester an ihren Heimatort Ebensee zu binden, sowie die gegebene Abwanderung einzudämmen. Auch die Gemeinde profitiert über Umwege davon, da jeder zusätzliche Einwohner auch mehr Ertragsanteile bringt.

Studierende können einen Antrag auf Förderung am Gemeindeamt einreichen. Förderungsberechtigt sind StudentInnen, die ihren Hauptwohnsitz in Ebensee haben, in Österreich studieren und zur Antragsstellung das 26. Lebensjahr vor Beginn des jeweiligen Semesters noch nicht vollendet haben. Mit dem Antrag sind das Semesterticket, ein gültiger Studienausweis, die Inskriptionsbestätigung für das jeweilige Semester und die Bankverbindung zu übermitteln. Die Vorlage von Kopien ist gestattet.

Diese Förderung kann nur bis Ende des darauffolgenden Semesters beantragt werden. StudentInnen, die in Ebensee ihren Hauptwohnsitz haben, erhalten für jedes Studiensemester jenen Betrag ausbezahlt, welchen sie am Studienort als Rabatt für das Semesterticket des jeweiligen öffentlichen Personennahverkehrs vom Betreiber erhalten - maximal jedoch 75 Euro pro Semester.

Das Antragsformular finden Sie HIER.

Für weitere Fragen können sich Betroffene gerne an die Bürgerliste Ebensee wenden:
Josef Piontek (GV- Jugendausschuss)
Michael Lindenbauer (GR und Mitglied des Jugendausschuss)

(Foto: Florian Tiefenbacher | GR Michael Lindenbauer)