Wir sind mittlerweile daran gewöhnt, dass vor Gemeinderats- oder auch Ausschusssitzungen die Unterlagen sehr kurzfristig und teilweise nur sehr bruchstückhaft zur Verfügung gestellt werden. Die Vorgangsweise in der Sitzung am 2. März hinsichtlich der Genehmigung des ÖEK und FWP hat uns jedoch sehr verwundert oder vielmehr bestürzt.
Der Flächenwidmungsplan (FWP) einer Gemeinde, sowie das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK), sollen alle 10 Jahre überarbeitet werden, die letzte Überarbeitung in Ebensee fand 1999 statt. Daher fasste der Gemeinderat im Dezember 2009 den Grundsatzbeschluss FWP und ÖEK zu überarbeiten. Vom Grundsatzbeschluss bis zur Auftragsvergabe dauerte es 3 Jahre.
Im November 2012 befasste sich der Bauausschuss erstmals mit der Überarbeitung bzw. mit den damit einhergehenden Umwidmungsanträgen, mehrere Sitzungen folgten. Im September 2014 wurden die Anträge, die während des laufenden Verfahrens eingelangt waren, bearbeitet und gemeinsam mit dem Ortsplaner Arch. Hinterwirth suchte man Antworten auf offene Fragen. Vieles konnte nicht zur Gänze geklärt werden, bei vielen Punkten waren Rückfragen beim Land OÖ., bei zuständigen Fachstellen (Wildbach- und Lawinenverbauung etc.) oder Rücksprachen mit den Grundbesitzern/Antragstellern notwendig.
Bei der Bauausschusssitzung im Jänner 2015 wurde die FWP-Überarbeitung mit keinem Wort erwähnt und am Donnerstagabend vor der montags stattfindenden GR-Sitzung wurden wir mit einem Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters und Bauausschussvorsitzenden „Genehmigung FWP und ÖEK“ konfrontiert.
Niemals wurde das fertige Dokument den Bauausschussmitgliedern, geschweige denn den Gemeinderäten oder der Ebenseer Bevölkerung präsentiert. Die einzige Chance sich zu informieren wäre gewesen, am Bauamt sämtliche Pläne und Unterlagen anzusehen bzw. erklären zu lassen - am Tag der Sitzung! Da der Punkt nicht auf der offiziellen Tagesordnung des GR (die öffentlich zugänglich ist) aufschien, dürfte die geplante Beschlussfassung auch interessierten EbenseerInnen entgangen sein.
Nach Jahren der Verzögerung und Jahren der Arbeit an diesem Projekt kann diese Vorgehensweise nur als überstürzt bezeichnet werden. Natürlich sind auch wir an einer raschen Abwicklung interessiert, damit die Antragsteller nicht unnötig lange hingehalten werden. Aber angesichts der auftretenden Schwierigkeiten bei Bauprojekten, die ohne Gesamtkonzept angegangen und nie wirklich zu Ende gedacht wurden (z.B. Audorf - fehlendes Konzept für Verkehrserschließung, Umgang mit Hochwassergefährdung, etc.), sollte man meinen, dass auch die anderen Fraktionen ihren Teil daraus gelernt hätten. Die örtliche Bauordnung soll eine geordnete, zukunftsfähige Bebauung und Entwicklung der Gemeinde gewährleisten, und die Verantwortung auch gegenüber zukünftigen Generationen lastet schwer auf den Schultern der Gemeinderäte. Tragisch ist nur, dass das außer uns offensichtlich niemand so sieht!